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Band IV · Nachfolge & Erbfolge

Beratung zur Unternehmensnachfolge in München

RIFA-Treuhand München ist eine Steuerkanzlei im Münchner Lehel und begleitet Unternehmer als Steuerberater bei der Übergabe an die Familie, an einen Erwerber oder bei der Übernahme eines Unternehmens. Zur Nachfolgeberatung gehört die Frage, was die Übergabe steuerlich bedeutet und wer am Ende was bekommt.

Besprechungstisch vor den Regalen der Kanzleibibliothek von RIFA

Wer berät in München bei einer Unternehmensnachfolge?

RIFA berät Unternehmer in München und Bayern bei der Unternehmensnachfolge, also bei der Übergabe an die Familie, beim Verkauf an einen Erwerber und bei der Übernahme eines Unternehmens. Wir prüfen die steuerlichen Folgen, ermitteln den Unternehmenswert, planen Finanzierung und Altersvorsorge mit und stimmen uns mit Ihren Rechtsanwälten und Notaren ab. Ihr Ansprechpartner ist Stephan Endres, Steuerberater, Inhaber und Geschäftsführer.

Wann sollte ich mit der Unternehmensnachfolge anfangen?

So früh, dass Sie noch zwischen mehreren Wegen wählen können. Eine Nachfolge zieht sich über Jahre: Ein Nachfolger muss gefunden und eingearbeitet werden, Verträge werden verhandelt, und die steuerlichen Folgen sollten feststehen, bevor etwas unterschrieben ist.

Einen festen Zeitpunkt gibt es nicht. Wie viel Vorlauf Ihr Fall braucht, klären wir im ersten Gespräch.

Die steuerlichen Folgen sollten feststehen, bevor etwas unterschrieben ist.

Was ist vorweggenommene Erbfolge?

Vorweggenommene Erbfolge heißt: Sie übertragen Vermögen oder ein Unternehmen schon zu Lebzeiten, meist durch Schenkung, statt es zu vererben. So lässt sich die Übergabe planen. Steuerlich kann Schenkungsteuer anfallen. Welche Folgen das für Sie persönlich hat, prüfen wir im Einzelfall.

Wer hilft bei Erbschaftsteuer und Schenkung?

RIFA berät zur Erbschaft- und Schenkungsteuer, für Unternehmer und für Familien mit größerem Vermögen, etwa mit Immobilien. Wie hoch die Steuer ausfällt, hängt davon ab, wer etwas bekommt, wie viel es wert ist und um welche Art von Vermögen es geht. Freibeträge nennen wir hier bewusst nicht, weil sie von Ihrer Familiensituation abhängen.

Passt RIFA zu Ihrer Nachfolgeplanung?

Passt zu uns, wenn …

  • Sie in den nächsten Jahren an Familie, Erwerber oder Nachfolger übergeben wollen.
  • Sie Steuern, Recht und Finanzierung früh zusammen betrachten wollen.
  • Sie Vermögen oder Immobilien schon zu Lebzeiten an Ihre Kinder übertragen möchten.

Passt weniger, wenn …

  • Sie nur einen Vertrag brauchen, den Rechtsanwälte und Notare gestalten.
  • Sie eine schnelle Zahl zur Erbschaftsteuer suchen, ohne Ihre Lage anzusehen.

Häufige Fragen

Firma an die Kinder übergeben: schenken, verkaufen oder vererben?

Alle drei Wege sind möglich, und jeder hat andere steuerliche Folgen. Bei einer Schenkung zu Lebzeiten kann Schenkungsteuer anfallen, bei einem Verkauf Einkommensteuer auf den Gewinn, beim Erbe Erbschaftsteuer. Für Betriebsvermögen gibt es eigene Regeln. Auch Geschwister, die den Betrieb nicht übernehmen, gehören in die Planung. Die rechtliche Gestaltung übernehmen Ihre Rechtsanwälte und Notare.

Haus oder Wohnung zu Lebzeiten an die Kinder überschreiben: Was ist steuerlich wichtig?

Eine Übertragung zu Lebzeiten ist steuerlich eine Schenkung. Ob Schenkungsteuer anfällt, hängt vom Wert ab, vom Verwandtschaftsgrad und von früheren Schenkungen. Schenkungen von derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet (§ 14 ErbStG, Stand Oktober 2026). Wie sich das im Einzelfall auswirkt, klären wir im Gespräch. Den Vertrag gestaltet Ihr Notar.

Was kostet eine Nachfolgeberatung?

Nachfolge ist gestaltende Beratung und gehört nicht zur laufenden Betreuung. Den Umfang stimmen wir vorher mit Ihnen ab und rechnen ihn separat ab. Wie viel Arbeit anfällt, hängt davon ab, wie viele Beteiligte es gibt, wie viele Wege wir vergleichen und wie aufbereitet Ihre Unterlagen sind.

Diese Antworten sind allgemeine Informationen, Stand Oktober 2026. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Alle Bände aus dem Regal

Lohn & Gehalt

Wir rechnen Löhne und Gehälter für Arbeitgeber ab, einschließlich der Meldungen an Krankenkassen und Finanzamt. Für Fragen zur Abrechnung haben Sie eine feste Ansprechperson.

Wer übernimmt die komplette Lohnabrechnung für mein Unternehmen? ›

Vereine & Verbände

Sobald ein Verein Angestellte hat, Sponsoring einnimmt oder Umsatzsteuer abführt, wird die Steuer zur eigenen Aufgabe. RIFA betreut Vereine und Berufsverbände, eine feste Mindestgröße nennen wir nicht.

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Berufsverbände

Berufs- und Fachverbände sind steuerlich ein Sonderfall. Sie vertreten die Interessen ihres Berufsstands und sind deshalb grundsätzlich von der Körperschaftsteuer befreit.

Wann entsteht bei einem Berufsverband ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb? ›

Unternehmensnachfolge

Ob Sie an die Familie übergeben, an einen Erwerber verkaufen oder selbst einen Betrieb übernehmen: Wir prüfen die steuerlichen Folgen und stimmen uns mit Ihren Anwälten und Notaren ab.

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Vorweggenommene Erbfolge

Vermögen oder Immobilien schon zu Lebzeiten an die Kinder übertragen, mit Blick auf Schenkung- und Erbschaftsteuer. Das betrifft Unternehmer ebenso wie Familien mit größerem Vermögen.

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Jahresabschluss und betriebliche Steuererklärungen für Unternehmen und GmbH, dazu Beratung vor Entscheidungen, etwa bei der Wahl der Rechtsform.

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Finanzbuchhaltung

Laufende Buchführung mit Belegen digital über DATEV, dazu die Abstimmung der Konten, Auswertungen und Umsatzsteuervoranmeldungen.

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Digitale Zusammenarbeit

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Steht bei Ihnen eine Übergabe an?

Schreiben Sie uns, ob es um Familie, Verkauf oder Erbfolge geht und ab wann, etwa ab 2028. Das Sekretariat meldet sich bei Ihnen.

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