Was kostet ein Steuerberater für ein kleines Unternehmen?
RIFA-Treuhand München ist eine Steuerkanzlei im Münchner Lehel und vereinbart laufende Leistungen vorab mit ihren Mandanten. Eine Preisliste finden Sie hier nicht, weil zwei Unternehmen mit gleichem Umsatz sehr unterschiedlich viel Arbeit machen können.
- 089 212302-0Mo bis Do 8 bis 18 Uhr, Fr 8 bis 15 Uhr
- Mo bis Do 8 bis 18 Uhr, Fr 8 bis 15 Uhr
- Widenmayerstraße 5, LehelIn Google Maps öffnen › (öffnet in neuem Tab)

Wie rechnet RIFA ab?
Grundlage der Vergütung ist die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Für laufende Leistungen vereinbart RIFA meist eine Pauschale, zusätzliche Beratung stimmen wir vorher mit Ihnen ab. Die Pauschale richtet sich nach dem Umfang, den wir vor Beginn gemeinsam festlegen. Einen Preis, der für alle Betriebe gilt, nennen wir deshalb nicht.

Wovon hängen die Kosten ab?
- Belegmenge: wie viele Rechnungen, Quittungen und Kontoumsätze jeden Monat zu buchen sind.
- Zahl der Mitarbeitenden, denn jede Lohnabrechnung läuft monatlich mit ihren Meldungen.
- Digitalisierungsgrad: ob Belege digital und vollständig ankommen oder erst sortiert werden müssen.
- Rechtsform: Was ein Steuerberater für eine GmbH kostet, hängt auch an ihrem Jahresabschluss.
Was regelt die Steuerberatervergütungsverordnung?
Die Steuerberatervergütungsverordnung, kurz StBVV, ist die Grundlage, nach der Steuerberater ihre Vergütung berechnen. Pauschalen für laufende Leistungen regelt § 14 StBVV. RIFA vereinbart eine Pauschale, bevor die laufende Betreuung beginnt.
Kostet die Anfrage etwas?
Kostet die Anfrage etwas?
Nein, die Anfrage kostet nichts und verpflichtet Sie zu nichts. Sie sagt uns nur, worum es geht. Kosten für die laufende Betreuung vereinbaren wir erst, wenn feststeht, dass wir zusammenarbeiten, und zwar meist als Pauschale.
Bekomme ich vorab eine Pauschale für die laufende Betreuung?
Meistens ja. Für laufende Leistungen vereinbart RIFA überwiegend eine Pauschale, die Ihnen vor Beginn vorliegt. Sie richtet sich nach dem Umfang, den wir gemeinsam festlegen, also etwa nach Belegmenge, Zahl der Mitarbeitenden und Rechtsform. Eine Zahl nennen wir erst, wenn wir diesen Umfang kennen.
Was passiert mit Beratung, die nicht in der Pauschale steckt?
Zusätzliche Beratung, etwa zur Wahl der Rechtsform, stimmen wir vorher mit Ihnen ab und rechnen sie gesondert ab. Sie erfahren also, bevor wir anfangen, dass eine Leistung außerhalb der Pauschale liegt. Grundlage der Abrechnung ist auch hier die Steuerberatervergütungsverordnung.
Diese Antworten sind allgemeine Informationen, Stand Oktober 2026. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
Was würde es bei Ihnen kosten?
Beschreiben Sie in der Anfrage Rechtsform, Zahl der Mitarbeitenden und Ihre Software. Danach können wir den Umfang einschätzen.
